Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Der/Die Unterzeichnende gem. § 66 Aufenthaltsgesetz, welcher sich gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach § 68 des Aufenthaltgesetzes sowie die Kosten für die Ausreise des/der u. g. Ausländers/in nach § 67 des Aufenthaltsgesetzes zu tragen.
Diese Daten dienen dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Die aktuelle Anschrift des Unterzeichnenden. Diese muss sich im Kreis Siegen-Wittgenstein (außer: Stadt Siegen) befinden.
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Gastgebers.
Hier müssen Sie den Grund der Einreise Ihres Gastes sowie die voraussichtliche Dauer des Aufenthaltes eintragen.
Der/Die eingeladene Ausländer/in, für den die Kosten des Lebensunterhalts bzw. die Kosten für die Ausreise getragen werden.
Die Adresse bezieht sich auf den jeweiligen Heimat- bzw. Aufenthaltsstaat des/der Ausländers/in.
Für kurzfristige Aufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung in der Regel ausreichend, im Rahmen der Visumsbeantragung muss das Vorhandensein einer Krankenversicherung in der Botschaft nachgewiesen werden.
Hier können lediglich Ehepartner des (1.) Gastes, sowie deren eigene Kinder unter 16 Jahren angegeben werden. Für andere Personen muss eine separate Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden.
Im Folgenden können digitalisierte Dokumente dem Antrag hinzugefügt werden. Dazu wird je nach Dokumenttyp eine Datei ausgewählt, die dann durch den Button "Hochladen" dem Antrag beigefügt wird. Folgende Unterlagen sollten/müssen dem Antrag hinzugefügt werden: - gültiger amtlicher Ausweis (Reisepass, Personalausweis), - bei Arbeitnehmern: Lohn-/Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate, - bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über das zur Verfügung stehende monatliche Nettoeinkommen, - ggf. andere Einkommensnachweise (zum Beispiel: Rentenbescheid, Bankbürgschaft und ähnliches), - Nachweis über den Krankenversicherungsstutz des Ausländers (Gastes), - bei Mietwohnung: Wohnbescheinigung, Mietvertrag und letzter Beleg über die Mietzahlung, - bei Wohneigentum: Kaufvertrag oder Grundbuchauszug und letzten Grundabgabenbescheid.